Internationaler Gerichtshof

1945 gegründet, mit Hauptsitz in Den Haag, ist der Internationale Gerichtshof das wichtigste Organ internationaler Rechtsprechung. Zugang zu ihm haben alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und auch Nicht-Mitgliedstaaten, welche sein Statut ratifiziert haben. Zudem können Verhandlungen nur stattfinden, wenn sämtliche Parteien des jeweiligen Falles die Zuständigkeit des IGH anerkennen. Die aus den Verhandlungen folgenden Entscheidungen der fünfzehn Richter verschiedener Nationalitäten sind dann für jene bindend.
Doch nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch die Weiterentwicklung des Internationalen Rechts gehört zu den Aufgaben dieses Organs. So wird von den Richtern nicht nur äußerste Kenntnis in Rechtsfragen, sondern auch ein außerordentliches Moralverständnis verlangt. Dass ihre Urteile jenseits nationaler Eigeninteressen gefällt werden, wird demnach vorausgesetzt.
Die drastischen Veränderungen der modernen Welt stellen die internationale Gemeinschaft ständig vor neue Herausforderungen. Um diese zu meistern, hat die politische Kommunikation in dieser Zeit höchste Priorität. Auch wenn die Lösung mancher Konflikte nach eigenen Moralvorstellungen noch so selbstverständlich und trivial scheint, so ist sie doch im Endeffekt sehr komplex.
Dies werden die Richter der diesjährigen Sitzungswoche höchstpersönlich bei der Wiederaufarbeitung einiger Fälle in erfahren können.


Der Vorsitzende



Liebe SPUNerinnen, liebe SPUNer,
mein Name ist Johannes Keller, ich bin 18 Jahre alt und besuche derzeit die zwölfte Klasse des Goethe-Musikgymnasiums in Schwerin. Ich darf dieses Jahr gemeinsam mit Mira und Felicitas den Internationalen Gerichtshof, das Hauptrechtssprechungsorgan der Vereinten Nationen, leiten.
2015 nahm ich, nach meiner Rolle als Delegierter beim MEP in Berlin, das erste Mal an SPUN teil- als Vertreter der Republik Südafrika im Ausschuss für Umwelt und Entwicklung. Im letzten Jahr partizipierte ich als Delegierter der Volksrepublik China in der Kommission für Wirtschaft und Handel.
Sowohl neben, als auch in der Schule verbringe ich außerdem sehr viel Zeit mit Musik, etwa im Chor, als Cellist im Landesjugendorchester Mecklenburg-Vorpommern oder am Klavier.
Mit SPUN verbinde ich viele spannende Debatten, das Knüpfen neuer Kontakte, das Wiedersehen bestehender und wenig Schlaf.
Selbstverständlich beantworte ich Euch gerne jegliche Fragen zur Sitzungswoche.
Stay SPUNed und bis dahin!
Hochachtungsvoll
Johannes


Die Vertreterin der Anklage



Liebe SPUNerinnen und SPUNer,
mein Name ist Felicitas Kusnierz-Glaz, ich bin 17 Jahre alt und leite gemeinsam mit Mira und Johannes den Internationalen Gerichtshof. In der Zeit der kommenden Sitzungswoche werde ich mein Abitur an der Marienschule in Leverkusen-Opladen bereits absolviert haben.
Meine Freizeit verbringe ich meistens mit Musik und Sport. Aber auch SPUN, woran ich vor zwei Jahren als Delegierte, und im letzten Jahr als Vorsitzende der Friedenskonferenz teilgenommen habe, nimmt einen Teil dieser Zeit ein.
Immer wieder begeistert mich das einzigartige Gefühl, auf 250 interessierte und motivierte Jugendliche zu treffen und mit ihnen spannende Tage und Nächte mit aufschlussreichen Debatten, einprägenden Gesprächen und viel Spaß zu verbringen!
Dieses Gefühl möchten wir niemandem vorenthalten und stehen Euch deshalb bei der Vorbereitung und jeglichen Fragen zur Seite!
Bis dahin, #stayspuned
Feli


Die Vertreterin der Verteidigung



Verehrte SPUNerinnen und SPUNer,
ich bin Mira Zimmermann und leite in der kommenden Sitzungswoche mit Felicitas Kusnierz-Glaz und Johannes Keller den Internationalen Gerichtshof. Ich freue mich schon sehr, euch während SPUN 2017 in meiner Heimatstadt Bonn willkommen zu heißen. Dort besuche ich zurzeit die 12. Klasse des Friedrich-Ebert-Gymnasiums.
In meiner Freizeit spiele ich im städtischen Jugendclub Theater, beschäftige mich mit Philosophie und Kunst und natürlich mit politischen Themen.
Bei der letzten Sitzungswoche durfte ich als Delegierte Japans im Sicherheitsrat die SPUN-Welt kennen und lieben lernen. SPUN stellt Euch vor neue Herausforderungen, lässt Euch Politik hautnah erleben und verstehen und bringt Euch internationale Konflikte näher. Die Sitzungswoche bietet Euch die Chance, in verschiedene Rollen zu schlüpfen und dabei viel über die Interessen des eigenen Landes zu erfahren. Zudem könnt Ihr Euch darauf freuen, Menschen aus der ganzen Welt kennen zu lernen, die Eure Leidenschaft für Politik teilen.
Ich bin schon voller Vorfreude auf unsere gemeinsame Sitzungswoche und hoffe, Ihr seid das auch!
Da die SPUN-Zeit aber natürlich schon mit der Vorbereitung beginnt, stehen wir Euch auch im Vorhinein für alle möglichen Fragen mit Freude zur Verfügung.
Bis dahin stay SPUNed!
Mira Zimmermann


Themen


Walfang in der Antarktis

Im Rahmen eines groß angelegten Walfangprogramms namens „JARPA II“ umging Japan seit 1986 das Walfangverbot in der Antarktis. In dem internationalen Abkommen zur Regelung des Walfangs (IWRC) gibt es eine Ausnahmeregelung für Walfang, der wissenschaftlichen Zwecken dient. Die unter dieser Ausnahmeregelung gefangenen Wale sollen, soweit das möglich ist, verarbeitet werden. Kommerzieller Walfang wurde jedoch schon 1986 von der IWRC verboten und Walfang aus traditionellen Gründen ist nur wenigen Stämmen vorbehalten, denen zudem eine strenge Quote auferlegt ist. Australien ist 2010 vor den Internationalen Gerichtshof getreten und bezichtigte Japan, diese Ausnahmeregelung als Deckmantel für kommerziellen Fang zu missbrauchen. Seit 1988 hat Japan mehr als 10.000 Meeressäuger getötet und verkauft. Außerdem hat Japan auch Walfang im Südpolarmeer, ein seit 1994 vom IWRC ausgesprochenes Schutzgebiet, betrieben und nimmt keine Rücksicht auf gefährdete Spezies wie etwa Finnwale. 2012 ist Neuseeland der Klage beigetreten und 2014 wurde das Urteil gegen Japan ausgesprochen. Die Begründung für das Urteil war, dass die wissenschaftliche Notwendigkeit nicht gravierend genug ist. Es stellte sich heraus, dass der wissenschaftliche Gewinn durch JARPAII sehr gering, der kommerzielle hingegen sehr hoch ist. Seit dem hat Japan bereits mehrere neue Walfangprogramme angestoßen, die bisher den Auflagen des IWRC entsprechen.


Militärische und paramilitärische Aktivitäten in Nicaragua während des Contra-Krieges

Nach dem Sturz des Diktators Anastasio Somoza übernahm der linksgerichtete Frente Sandinista de Liberación Nacional (FSLN) 1979 die Macht in Nicaragua. 1980 begannen die rechtsgerichteten Contras den bewaffneten Kampf gegen das sandinistische Regime. Die Regierung Ronald Reagans weigerte sich, die Wahl Daniel Ortegas zum Präsidenten Nicaraguas anzuerkennen und erließ ein Handelsembargo gegen das Land. In den Folgejahren unterstützte die amerikanische Regierung nicaraguanische Rebellen, die mutwillig Häfen, Flughäfen, Brücken, Pipelines, Schulen, Krankenhäuser und Elektrizitätswerke zerstörten. Mehr als 1.400 Nicaraguaner wurden getötet, mehr als 3.000 wurden verwundet, vergewaltigt oder gekidnappt, mehr als 113.000 Personen wurden verschleppt.  Sowohl der Sicherheitsrat als auch die Generalversammlung der Vereinten Nationen wurden auf die Aktivitäten der Vereinigten Staaten von Amerika, die sie als Bedrohungen oder Verletzungen des Friedens und als Aggressionsakte ansehen, aufmerksam. Nicaragua brachte vor, dass die Vereinigten Staaten während des Contra-Krieges internationale Rechtsgrundsätze verletzt haben und auf daher für die Schäden verantwortlich sind.