Kommission für Recht und Ethik

Wie der Name dieser Kommission schon sagt, beschäftigen wir uns hier mit Themen,  bei denen ethische Grundsätze eine große Rolle spielen. Selbst im Alltag ist es oftmals schon schwierig, die moralisch richtige Entscheidung zu treffen. Weiter noch, auf diese Entscheidungen auch die moralisch richtigen Taten folgen zu lassen. Dasselbe Problem besteht auf globaler Ebene. Unter den Ländern herrschen oftmals ungleiche Auffassungen von Moral und Recht oder Unrecht. Die Wahrung der Menschenrechte ist vielseitig von Moralvorstellungen und Rechtsstreiten geprägt. Das Ziel dieser Kommission ist es dementsprechend, universelle ethische Lösungen zu kontrovers betrachteten Themen zu finden. Außerdem soll versucht werden, mit diesen Entscheidungen das internationale Recht zu stärken.


Der Vorsitzende



Werte Delegierte,

meine Name ist Nikolaus Gründahl, ich bin 16 Jahre alt und komme
aus Bremen. Ich besuche das Herrmann-Böse-Gymnasium, wo ich
zurzeit mein IB (International Baccalaureate) und mein Abi mache.
Des Weiteren spiele ich Rugby und Cello. Bevor ich an SPUN
teilgenommen habe, habe ich schon bei diversen MUNs und
MEPs (Modell Europa Parlament) mitgemacht. Nächstes Jahr
werden Caren und ich für Euch die Kommission für Recht und Ethik
leiten!
SPUN 2016 war eine tolle Erfahrung für mich und eine Möglichkeit
meinen Horizont, sowohl persönlich als auch politisch, zu erweitern.
Außerdem hab ich selten so coole Leute kennengelernt und so
viele Kontakte geknüpft, wie bei SPUN. Ich hoffe, dass SPUN für
Euch eine ebenso besondere Erfahrung wird wie für mich und freue mich auf eine
tolle Sitzungswoche!

Wenn irgendwelche Fragen oder Unklarheiten bestehen, zögert
nicht zu fragen.

Niko


Die Vorsitzende



Hallo liebe SPUNerinnen und SPUNer,

mein Name ist Caren Sausmikat und ich bin 18 Jahre alt. Momentan besuche ich die 12. Klasse der Oberschule Rockwinkel in meiner schönen, nordischen Heimatstadt Bremen und habe nächstes Jahr hoffentlich mein Abitur erfolgreich bestanden.

Letztes Jahr durfte ich bei SPUN die kleine, aber interessante Dominikanische Republik in der Generalversammlung vertreten. Dort habe ich erlebt, was es ausmacht und wie viel Spaß es macht, ein Teil von SPUN zu sein. Für mein nunmehr drittes Schüler-Planspiel freue ich mich umso mehr, zusammen mit Niko den Ausschuss für Recht und Ethik leiten zu dürfen.

Wenn Ihr bei Eurer Vorbereitung auf Fragen oder Probleme stoßt, sind wir gerne für Euch da und freuen uns, wenn wir helfen können! Durch Eure Beiträge und die Teilnahme an heißen Diskussionen können wir intensive Debatten führen und es entsteht die unvergleichliche SPUN-Atmosphäre.

Ich hoffe, dass wir zusammen eine produktive und unvergessliche Sitzungswoche 2017 gestalten  können!

Bis dahin wünsche ich allen eine erfolgreiche Vorbereitung und stay SPUNed!

Eure Caren


Themen


Sexuelle und reproduktive Freiheiten

Dieses Thema beschäftigt sich unter anderem mit dem
Schwangerschaftsabbruch, also einem gezielten, frühzeitigen Beenden einer Schwangerschaft. Die Rechtslage ist global
sehr heterogen. Teilweise ist Abtreibung bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis erlaubt, da sich erst ab der zwölften Woche die Gehirnfunktionen
eines Embryos entwickeln. Eine Abtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche ist nur dann erlaubt, wenn eine
große gesundheitliche Gefahr für die Mutter durch die Schwangerschaft besteht
oder die Schwangerschaft Folge einer Strafhandlung ist, wie zum Beispiel einer
Vergewaltigung. Eine legale und wichtige Möglichkeit eine Abtreibung ohne oder mit so wenig
physischen oder psychischen Schäden wie möglich zu legitimieren, ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung. In dieser wird der Schwangeren ein
Beratungsschein ausgestellt, welcher die legale Verifizierung für eine
Abtreibung ist. Doch sind Arztbesuche in vielen Länder zu teuer für die
Schwangeren und stehen des Öfteren nicht zur Verfügung. Der Abbruch einer
Schwangerschaft ist besonders in Entwicklungsländer kompliziert, da der
Zugang zu hygienischer Krankenpflege und medizinischen Mitteln nicht
gegeben ist. Außerdem ist die Rechtslage in Entwicklungsländern, im
Zusammenhang mit der Thematik der Gleichberechtigung, ein großes
Problem.


Internationale Schutzverantwortung

Das Konzept der Internationalen Schutzverantwortung oder auch „Responsibility to Protect“ (R2P) genannt, entstand aus Konflikten wie in Ruanda und im Kosovo in den 90er Jahren und besteht grob aus zwei Teilen. Das Konzept bestätigt einerseits die Verpflichtung von souveränen Staaten, ihre Bevölkerungen zu schützen. Das bezieht sich vor allem auf  Genozide, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschheit und Dergleichen.
Des Weiteren besagt Schutzverantwortung aber auch, dass es Aufgabe der internationalen Gemeinschaft (UN) ist, in die Souveränität einzelner Länder einzugreifen, sollten diese nicht in der Lage sein, ihre Bevölkerung vor eben diesen Verbrechen zu schützen. Letzteres hat seither für heftige und kontroverse Diskussionen gesorgt, weshalb die „Responsibility to Protect“ in ihrer ursprünglichen Form nicht übernommen wurde und es bisher nur internationale Übereinstimmung über Teile beziehungsweise eine abgeschwächte Version gibt.
Wir wollen uns in dieser Sitzungswoche mit den noch vielen offen Fragen zu der Internationalen Schutzverantwortung beschäftigen. Darunter fallen zum Beispiel die entscheidende Rolle des Sicherheitsrats und die Einigung über die Notwendigkeit genauer Verpflichtungen auf politischer Ebene. Außerdem geht es darum, wie die Nutzung der R2P zur Legitimierung von Eingriffen basierend auf den Interessen einzelner UN-Mitgliedstaaten vermieden werden kann.



Organhandel

Unter Organhandel versteht man den Handel mit menschlichen Organen zum
Zweck der Transplantation. Im Gegensatz zur legalen Organspende ist dieser
in vielen Staaten illegal. Oftmals kommen die Organe nicht von Menschen, die freiwillig spenden,
sondern werden gewaltsam entwendet. Die Täter halten das Opfer
gefangen, bis ein Organ benötigt wird, um es dann rücksichtslos zu töten und
die Organe an den Meistbietenden zu verkaufen. Dabei sind vermehrt
Geflohene und mittellose Menschen betroffen, die völlig hilflos sind.
Aber auch der organisierte Organhandel von zu Tode verurteilten Häftlingen
kam in Vergangenheit oft vor. Besonders China steht in der Kritik. Des
Weiteren ist der Organhandel auch in Entwicklungsländern weit verbreitet.
Das Konzept funktioniert basierend auf einem Missstand legaler
Organspende, welcher in langen Wartelisten für Transplantationen
resultiert und dazu führt, dass Menschen ohne realistische Aussicht auf ein
Organ nach vorgesehener Reihenfolge der Spenderlisten jeden Preis zahlen, um weiter leben zu können.