Menschenrechtsrat

Seit der Gründung hat die Wahrung Menschenrechte oberste Priorität bei den Vereinten Nationen und stellt die Grundlage ihres Handelns dar. Da es trotzdem weltweit immer wieder zu Verstößen kommt, hat der Menschenrechtsrat in Nachfolge der Menschenrechtskommission seit seiner Gründung 2006 als Nebenorgan der Generalversammlung die Sicherung der Menschenrechte zu seiner Pflicht erklärt. Das aus 47 Mitgliedern bestehende UN-Gremium mit dem Sitz in Genf überprüft die Lage der Menschenrechte jedes Mitgliedsstaates und setzt Schwerpunkte in ihrer Umsetzung, im Schutz vor Menschenrechtsverletzungen und bei der Ausarbeitung neuer Menschenrechtsstandards auf internationaler und nationaler Ebene. Das erweist sich in Zeiten von einer Vielzahl bewaffneter internationaler Konflikte, Terrorismus und Flüchtlingsströmen angesichts der Häufigkeit und Stärke von Menschenrechtsverletzungen als Notwendigkeit und Herausforderung zugleich. Auch wenn die Menschenrechte bislang vielfach Eingang in die Verfassungen der Staaten gefunden haben, ist ihre praktische Umsetzung noch immer mit großen Anstrengungen verbunden. Die primäre Verfolgung nationaler Interessen oder mangelnde Willensstärke zur Durchsetzung von Grundrechten mancher Staaten erschweren die Arbeit des Menschenrechtsrates. Deshalb ist sein Wirken international von großer Wichtigkeit. In der kommenden Sitzungswoche habt ihr als Delegierte des Menschenrechtsrates die Möglichkeit, sein Handeln aktiv mitzubestimmen.


Die Vorsitzende



Liebe Delegierte,
mein Name ist Johanna Beste, ich bin 18 Jahre alt und komme aus dem wunderschönen und oft unterschätzten Schwerin, wo ich das Goethe-Gymnasium besuche. Musik, Tanztheater und die Mithilfe bei der Organisation des schulinternen MEPs füllen meine Freizeit aus. Zur Zeit von SPUN 2017 habe ich die Abiturphase fast überstanden und freue mich sehr auf die gemeinsame Leitung des Menschenrechtsrats zusammen mit Hannah.
Die zweijährige SPUN-Erfahrung als südafrikanische Delegierte im WiSo und Vertreterin Frankreichs in der Friedenskonferenz, zusammen mit allem, was eine SPUN-Sitzungswoche zu bieten hat – unter anderem produktiven Debatten, einer Menge Spaß, dem Kennenlernen neuer Leute und natürlich permanentem Schlafmangel – haben mich zur Bewerbung als Ausschussvorsitzende motiviert.
Vor allem bedeutet SPUN für mich aber auch den Blick über den Tellerrand des Alltags hinaus zu wagen, weltpolitische Probleme aus einer anderen Perspektive zu betrachten und Selbstbewusstsein beim Vertreten der eigenen Meinung zu gewinnen, denn es lohnt sich, seinen Standpunkt in Diskussionen mit einfließen zu lassen.
Für die Sitzungswoche 2017 wünsche ich Euch Delegierten, dass ihr von SPUN genau so viel mitnehmen könnt. Wenn ihr Fragen habt oder Unterstützung bei der Vorbereitung braucht, wendet Euch einfach an Hannah oder mich.
Bis dann und „stay SPUNed“!
Johanna


Die Vorsitzende



Liebe Delegierte,

mein Name ist Hannah Kurek, ich bin 18 Jahre alt und besuche derzeit die 11. Klasse des Goethe-Gymnasiums Schwerin.  Musik spielt von klein auf eine große Rolle in meinem Leben und parallel dazu hat sich im Laufe der Jahre eine glühende Leidenschaft für Politik entwickelt. Deshalb freue ich mich sehr darauf, bei der Sitzungswoche 2017 an Johannas Seite den Menschenrechtsrat leiten zu dürfen.

Als begeisterte MEP-Teilnehmerin 2015 in Berlin stand für mich die Bewerbung als slowakische IGH-Richterin bei der SPUN-Sitzungswoche im selben Jahr fest. Von beiden Planspielen bin ich ebenso übermüdet wie erfüllt nach Hause gefahren, voller Erinnerungen, Inspirationen und mit jeder Menge neuer Kontakte. Aufgrund eines zehnmonatigen Austausches nach Kanada konnte ich an SPUN 2016 leider nicht teilnehmen, aber für mich war klar, dass ich die nächste Gelegenheit nutzen würde, das Planspiel aktiv mitzugestalten. Diese Möglichkeit hat sich mir nun mit dem Ausschussvorsitz des Menschenrechtsrats eröffnet.

Meiner festen Überzeugung nach lässt sich Politik am besten selbst erleben. Und dafür steht SPUN: Debatten, Anträge, aber auch schlaflose Nächte und dass man eine ganz neue Seite von sich selbst entdeckt. Das Endergebnis wird allgemein als SPUN-Feeling bezeichnet - eine Erfahrung, die Leben verändern kann.

Das Wichtigste dabei ist meiner Meinung nach der Mut, sich zu beteiligen und genau den wünsche ich Euch, den zukünftigen SPUN-Delegierten. Lasst Euch darauf ein, was die Woche zu bieten hat. Solltet Ihr inhaltliche Fragen oder Fragen bezüglich der Sitzungswoche haben, könnt Ihr Euch jederzeit an Johanna oder mich wenden.

Ich freue mich darauf, Euch im Menschenrechtsrat begrüßen zu dürfen!

Hannah


Themen


Einsatz von Kindersoldaten

Der Einsatz von Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten bedeutet für die Minderjährigen ein hohes Gefahrenpotential, schwere seelische und körperliche Verletzungen, das gewaltsame Töten und Begehen von Menschenrechtsverletzungen sowie den eigenen Tod, Verkrüppelung oder Vergewaltigung. Durch die traumatischen Ereignisse wird ihnen die Kindheit geraubt und ihre psychische Entwicklung ein Leben lang beeinträchtigt.
Trotzdem fanden 2015 nach dem Bericht des UN-Generalsekretärs zu Kindern in bewaffneten Konflikten in mindestens 20 Ländern Einsätze von schätzungsweise 250.000 Kindersoldaten statt. Hauptsächlich sind dabei afrikanische und asiatische Staaten wie beispielsweise der Sudan, Somalia, Jemen, Syrien und Afghanistan betroffen.
Die Zwangsrekrutierung Minderjähriger ist durch das Zusatzprotokoll der Kinderrechtskonvention verboten und der Sicherheitsrat hat bereits in mehreren Resolutionen Grundlagen für eine effektivere Bekämpfung des Einsatzes von Kindersoldaten geschaffen. Doch auch neben weiteren Maßnahmen reichen diese Bemühungen nicht aus, da viele Regeln in der Praxis nicht umgesetzt werden. Zum Beispiel konnte Saudi-Arabien im vergangenen Juni die Streichung von der Liste der Kindersoldaten einsetzenden Länder und Kriegsparteien erwirken, trotz bestehender Vorwürfe bezüglich des Einsatzes im Jemenkonflikt.
Insofern ist es notwendig effektive Maßnahmen im Rahmen der UN zu beschließen.


Rechte indigener Völker

Auch wenn das Völkerrecht keine Definition zu indigenen Völkern gibt, werden sie vom World Council of Indigenous Peoples (WCIP) nach den Kriterien des Zusammenlebens mit unterschiedlichen ethnischen Gruppen in einem Land, der Abstammung von der frühesten in dem Gebiet überlebenden Bevölkerung und der als Gruppe nicht vorhandenen Kontrolle über die nationale Regierung bezeichnet. Dabei spielen auch die Selbst- und Fremdenidentifikation der Gemeinschaft eine wichtige Rolle.
Zum Beispiel die Aborigines in Australien, die Maya in Guatemala und Mexiko oder die Samen in Finnland zählen zu den rund 5000 verschiedenen Völkern mit ca. 370 Millionen Indigenen weltweit (4% der Weltbevölkerung).
Problematisch sind die häufigen Konflikte mit der restlichen Bevölkerung und die daraus resultierende Diskriminierung und Vertreibung, an der die nationalen Regierungen, trotz bisheriger Maßnahmen durch die UN, einen wesentlichen Anteil haben.
Beispielsweise wird durch die Ausbeutung von Ressourcen und der damit einhergehenden Umweltzerstörung in den betroffenen Gebieten, indigenen Völkern die Lebensgrundlage entzogen.
Darum hat sich der Menschenrechtsrat in dieser Sitzungswoche zur Aufgabe gemacht, durch eine umfassende Resolution die Rechte indigener Völker unter allgemeiner Anerkennung zu stärken.


Wie kann staatenlosen Flüchtlingen das Recht auf Nationalität zugesichert werden?

„Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit" heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Das bedeutet für den Einzelnen einen gesetzlich geregelten Bund mit einem Staat, der für beide Seiten politische, wirtschaftliche und soziale Rechte und Pflichten birgt. Wer staaten-, also heimatlos ist kann demzufolge von den nationalen Gesetzen nicht vollständig geschützt werden. Damit können der Zugang zu Bildung oder dem Arbeitsmarkt, aber auch die Reisefreiheit, politische Partizipation und grundlegenden Sozialleistungen vom Staat nicht mehr gewährleistet werden. Weltweit liegt die Zahl von staatenlosen Personen nach Schätzungen bei etwa 10 Millionen. Im schlimmsten Fall können sie Opfer von Ausbeutung, Menschenhandel oder Kinderarbeit werden.
Staatenlosen Flüchtlingen, die ihre Heimat unfreiwillig, zum Beispiel aufgrund von Verfolgung, verloren haben, ist die Mitführung bzw. schon die Beschaffung notwendiger Dokumente zum Nachweis ihrer Nationalität oft nicht möglich. Seit Beginn des Krieges in Syrien wurden ca. 50.000 syrische Kinder in Nachbarländern geboren, denen die Staatenlosigkeit droht. Die UN-Flüchtlingskommission hat sich die Registrierung der Neugeborenen zum Ziel gemacht, um den Schutz der Kinder zu gewährleisten.
In Anbetracht der fortwährenden internationalen Kriege, vor allem des Syrienkonflikts, wird sich die Zahl staatenloser Flüchtlinge in naher Zukunft weiterhin stark erhöhen, sodass die Zusicherung des Anspruchs auf Nationalität und der damit einhergehende Schutz mehr Aufmerksamkeit der Staatengemeinschaft verlangt.