Internationaler Gerichtshof

Der Internationale Gerichtshof mit Sitz in Den Haag wurde in der Nachfolge des StIGH im Jahre 1945 gegründet und trat im Folgejahr erstmals zusammen. Dabei übt er seine Tätigkeit unter Kapitel XIV der Charta der Vereinten Nationen aus und ist damit deren wichtigstes Organ der internationalen Rechtssprechung und ein maßgebender Faktor bei der Weiterentwicklung des Völkerrechtes. Seine genauen Befugnisse werden im IGH-Statut beschrieben und decken beinahe die volle Bandbreite des juristischen Wesens ab: Von der Schlichtung von Grenzkonflikten hin zur Erstellung von Rechtsgutachten für die Generalversammlung.

Seine fünfzehn Richter - alle aus verschiedenen Ländern und Rechtssystemen - lassen bei der Urteilsfindung laut Statut ihre Nationalität außen vor und orientieren sich streng am internationalen Recht. Doch die Konfliktparteien, welche sich beide der Jurisdiktion des Gremiums unterwerfen müssen, übertragen dem Gremium dabei viel Verantwortung und neigen zur Politisierung des Prozesses: So sehen sich die Richter häufig mit so heiklen und politisch sensiblen Situationen konfrontiert, dass Fingerspitzengefühl und tiefste moralische Integrität für die Ausübung ihres Amtes genauso wichtig sind, wie sichere Rechtskenntnisse.

Seit dem Fall des eisernen Vorhanges hat sich die Welt drastisch gewandelt. Viele Staaten haben den Wert einer neutralen, globalen Rechtsinstanz erkannt und so steht das Gericht mehr und mehr im zentralen Blickpunkt der Weltgemeinschaft. Die Zahl der vorgebrachten Fälle steigt stetig und damit wird der Internationale Gerichtshof langsam zu einer essentiellen Institution für die friedliche Lösung von Konflikten auf unabhängiger Basis.

Für die Fälle, die beim SPUN vom IGH behandelt werden, werden bereits bestehende Zeugenaussagen und eventuell getroffene Urteile nicht von Relevanz sein. Dieses gilt besonders für die historischen Fälle, welche dieses Jahr erstmals im IGH SPUNs verhandelt werden.


Die Vorsitzende



Liebe zukünftigen Richterinnen und Richter!

ich heiße Inés Faghihi und verbringe seit 17 Jahren mein Leben in dem schönen Bremer Norden!

Zusammen mit Nina und Theresa habe ich die ehrenvolle Aufgabe, den diesjährigen Internationalen Gerichtshof zu leiten, genauer gesagt werde ich den Vorsitz übernehmen.

Ich besuche zurzeit die 11. Klasse des Hermann-Böse Gymnasiums und werde nach meinen letzten zwei Jahren neben meinem Abitur das International Baccalaureate Diploma in der Hand halten dürfen.

Neben der Schule, Arbeit in unserer Schülervertretung oder allerlei anderer Dinge, die meinen Alltag füllen, durfte ich bereits an mehreren MEPs auf schulischer, nationaler und internationaler Ebene, aber auch an MUNs wie THIMUN und unserer schuleigenen Konferenz ELMUN teilnehmen, wobei das Dasein als Delegierte für mich so gut wie vorbei ist, da ich, wie auch jetzt bei SPUN, bei den meisten Konferenzen in die Rolle des Vorsitz oder des Generalsekretariats schlüpfen darf.

Meine SPUN-Karriere begann 2014 als, wie der Zufall es will, Richterin Russlands im IGH, weshalb ich mich umso mehr freue, dieses Jahr wieder ein Teil davon sein zu dürfen!

Wenn ihr Hilfe braucht, Fragen habt oder einfach mal plaudern wollt - ich bin über alle erdenklichen Wege erreichbar und stehe Euch gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!

Ich freue mich darauf, Euch in Bonn zu sehen!

Eure Inés


Der Vertreterin der Anklage



Liebe SPUNer und Interessierte,

ich bin Theresa Kästner, 18 Jahre alt, und besuche momentan die 12. Klasse des Evangelischen Ratsgymnasiums im wunderschönen Erfurt im Freistaat Thüringen und werde im Jahr 2015 mein Abitur machen.

Nach einigen kleineren politischen Planspielerfahrungen, die mein Interesse an Politik geweckt hatten, durfte ich im letzten Jahr bei SPUN das Land Schweden in der Ethikkommission vertreten und wurde so vom berühmt-berüchtigten SPUN-Fieber infiziert. Für mich war die Sitzungswoche eine wundervolle Zeit, in der ich viele verschiedene Erfahrungen machen und zahlreiche Bekanntschaften schließen konnte.

In diesem Jahr habe ich die große Ehre, mit Inés und Nina den Internationalen Gerichtshof vertreten zu dürfen, worauf ich mich schon sehr freue! Ich werde dabei die Rolle der Anklägerin übernehmen.

Ich freue mich auf die nächste Sitzungswoche, wünsche Euch allen viel Spaß bei den Vorbereitungen und hoffe, einige von Euch bei SPUN 2015 im IGH begrüßen zu dürfen!

Bei Fragen zögert nicht, mich zu kontaktieren.

In freudiger Erwartung,

Theresa


Der Vertreterin der Verteidigung



Werte Delegierte, verehrte Exzellenzen, geschätzte Richterinnen und Richter – wie wir es im Internationalen Gerichtshof sagen!

Ich bin Nina Petzel, bin 17 Jahre alt und verbringe mein letztes Schuljahr im hohen Norden am Hermann-Böse-Gymnasium Bremen. Pünktlich zur nächsten Sitzungswoche werde ich dann hoffentlich mein Abitur und das International Baccalaureate bestanden haben, sodass ich mich voll und ganz auf meine Rolle als Verteidigerin im Internationalen Gerichtshof konzentrieren kann.

Zum ersten Mal habe ich vor zwei Jahren bei SPUN als Delegierte Venezuelas in der Rechtskommission teilgenommen und war in der letzten Sitzungswoche als Delegierte Russlands dabei. Gleichzeitig kann ich mein Interesse an politischen Planspielen seit meiner ersten Beteiligung bei ELMUN 2011 ziemlich erfolgreich ausleben: Ich konnte mich von der „einfachen Delegierten“ bei ELMUN, unserem regionalen MEP und SPUN hocharbeiten und habe zunächst einen Ausschuss bei ELMUN 2014 geleitet. Fürs nächste Jahr steht bei mir ein letztes internationales MEP in Kopenhagen, der Vorsitz eines Ausschusses beim MEP und die Organisation von ELMUN als Teil des General Sekretariats auf dem Plan. Abschließend verbringe bei der diesjährigen SPUN-Sitzungswoche meine wahrscheinlich letzten Stunden in einer Simulation von Schüler*innen für Schüler*innen.

Deswegen freue ich mich ganz besonders auf die Zusammenarbeit mit Inés, Theresa und natürlich Dir! Ich hoffe, wir können Dir eine unvergessliche Sitzungswoche bescheren und auch an Dich das legendäre SPUN-Gefühl weitergeben! Dafür stehen wir natürlich jederzeit zur Verfügung, um Deine Fragen zu klären, bei Deiner Vorbereitung zu helfen und dann mit Dir spannende Debatten zu führen!

In diesem Sinne, Willkommen im IGH!

Eure Nina


Themen


Costa Rica vs. Nicaragua

Am 18. November 2010 verklagt Costa Rica Nicaragua vor dem Internationalen Gerichtshof. Der Grund dafür ist, dass Nicaragua angeblich gegen die UN Charta, die Charter of American States und die Treaty of Limits vom 15. April 1858 verstoßen hat, welche die Grenzen zwischen Costa Rica und Nicaragua festlegt. Am 18.10.2010 gab es eine Verletzung des Grenzgebiets San Juan River bis Laguna los Portillos, worauf am 21.10.2010 eine offizielle Aufforderung der Costa-Ricanischen Regierung an die Nicaraguanischen Streitkräfte folgte, die Gebiete zu verlassen.
Die nicaraguanischen Armee besetze Costa-Ricanische Gebiete und errichtete dort militärische Lager, sodass am 01.11.2010 militärische Lager am nord-östlichen Ende Costa-Ricas lagen.
Nicaragua selbst allerdings bestreitet alle Anschuldigungen und bezeichnet diese als “Grundlos”. Dieser Konflikt hängt zusammen mit dem Fall “Construction of a Road in Costa Rica along the San Juan River (Nicaragua v. Costa Rica) of 17th April 2013” Darin wird über Costa Ricanische Bauarbeiten an einer langen Straße entlang des San Juan entschieden, da diese dessen Ökosystem zerstören und irreparable Schäden verursachen.
Costa Rica fordert nun von Nicaragua, dass diese die Grenzvereinbarungen von 1858 und die festgelegten Werte von territorialer Unversehrtheit anerkannt werden. Des weiteren möchten sie Nicaragua verpflichten, kein fremdes Gelände zu beschädigen und das Flussbett des San Juan Rivers nicht künstlich zu verändern. Zur Vermeidung der Ausdehnung des Konflikts soll Nicaragua das betroffene Gelände verlassen und die militärische Präsenz abziehen, wozu hinzukommt, dass Costa Rica Reparationszahlungen fordert.


Nicaragua vs. Kolumbien
„Verletzung von Hoheitsrechten und Seegebieten im karibischen Meer“

Jahrzehntelang gab es einen Streit zwischen Nicaragua und Kolumbien bezüglich der San Andres- Inseln im Karibischen Meer. Dieser sollte mit dem Urteil des Internationalen Gerichtshofes vom 19.11.2012 gelöst werden, in dem neue maritime Grenzen gesetzt wurden. Demnach wurden Kolumbien die Inseln zugesprochen, Nicaragua hingegen bekam  ein Areal von insgesamt 70000 km2, darunter auch ölreiche Gebiete. Als Reaktion auf das Urteil denunzierte Kolumbien den „Pact of Bogota“ (einen amerikanischen Vertrag über die friedliche Streitschlichtung von 1948) und bestreitet seitdem die Legitimität des Internationalen Gerichtshofes, welcher jedoch mit Einverständnis beider Parteien hinzugezogen wurde.  Am 26.11.2013 klagte Nicaragua erneut vor dem Internationalen Gerichtshof, wobei es Kolumbien beschuldigte, die festgesetzten Grenzen nicht zu respektieren und für die Durchsetzung seiner Interessen auch mit dem Militär zu drohen. Nicaragua fordert die Anerkennung seiner Hoheits- und Meeresgebiete, wie durch den Internationalen Gerichtshof im Jahr 2012 festgesetzt.  In der Sitzungswoche gilt es ein neues Urteil zu finden, um den Konflikt zwischen Nicaragua und Kolumbien zu beenden.


Pakistan v. Indien (Historischer Fall von 1973)
„Gerichtsverhandlungen zu pakistanischen Kriegsgefangenen“

Der Bangladesch-Krieg wurde vom 25. März bis 16. Dezember 1971 zwischen Pakistan (damals Westpakistan) und dem heutigen Bangladesch  (damals Ostpakistan) geführt und endete mit einem Sieg Ostpakistans und der Anerkennung des Staates Bangladesch. Am 3. Dezember griff Pakistans Nachbarland Indien auf Seiten Ostpakistans in den Krieg ein und Indiens Kriegserklärung wurde durch die Schweizer Regierung übermittelt. Nach Pakistans Kapitulation nahm Indien geschätzte 92.000 Kriegsgefangene, von denen circa 10.000 Zivilisten waren. Diese wurden in Kriegsgefangenenlager in Indien transferiert und die pakistanischen Streitkräfte des Genozids und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Bangladesch angeklagt werden. Außerdem erlagen 120 Soldaten ihren Verletzungen aufgrund mangelnder Hygiene und fehlender medizinischer Versorgung, während 129 pakistanische Kriegsgefangene erschossen wurden, anstatt nach Pakistan evakuiert zu werden.
Pakistan erhebt daraufhin Klage am Internationalen Gerichtshof und bringt Folgendes vor:
1.    Indien hat nicht das Recht die Kriegsgefangenen nach Bangladesch auszuliefern, um sie dort der oben genannten Verbrechen anzuklagen. Stattdessen besitzt Pakistan das Exklusivrecht, den Angeschuldigten den Prozess zu machen, da dies im Pakistanischen Einflussbereich liegt.
2.    Der Vorwurf an die betroffenen Pakistanis ist weder bei deren Evakuierung nach Pakistan, noch bei den bereits begonnenen Reparationszahlungen zu berücksichtigen.
Am 15. Dezember 1973 hat der IGH beschlossen, den Fall von der laufenden Fälle zu streichen, da eine interne Lösung gefunden wurde beziehungsweise Verhandlungen der beiden Parteien erfolgreich verlaufen sind. Da dieses Szenario jedoch keinen Falls selbstverständlich oder vorhersehbar war, bietet sich dieser Fall an, vor dem IGH bei SPUN 2015 noch einmal behandelt zu werden.